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D & D Werbeagentur GmbH, Düsseldorf (HRB 15641) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Düsseldorfer Str. 90
40545 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 15641
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die D & D Werbeagentur GmbH aus Düsseldorf war im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 15641 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die D & D Werbeagentur GmbH ihren Standort nicht geändert. Die D & D Werbeagentur GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 12.09.2006
Löschung

D & D Werbeagentur GmbH, Düsseldorf (Düsseldorfer Str. 90, 40545 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Düsseldorf, HRA 18889) am 01.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.09.2006
Veränderung

D & D Werbeagentur GmbH, Düsseldorf (Düsseldorfer Str. 90, 40545 Düsseldorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma D & D Werbeagentur e.K. auftretenden Kaufmann Diel, Wolfgang, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

12.09.2006
Registervorgang

Löschung 05.09.2006