HRB 8085: D & H Degenhardt und Heiling Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH, Witten, Ruhrstr. 1, 58452 Witten. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
D & H Degenhardt und Heiling Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH, Witten, Ruhrstr. 1, 58452 Witten. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Heiling, Iris, Witten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Heiling, Jens, Witten, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
D & H Degenhardt und Heiling Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH, Witten, Ruhrstr. 1, 58452 Witten. Bestellt als Notgeschäftsführer: Heiling, Iris, Witten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
D & H Degenhardt und Heiling Gesellschaft für Baubetreuung mbH, Witten, Ruhrstr. 1, 58452 Witten.Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: D & H Degenhardt und Heiling Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Ruhrstr. 1, 58452 Witten.
D & H Degenhardt und Heiling Gesellschaft für Baubetreuung mbH, Witten (Ruhrstr. 1, 58452 Witten). Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die kaufmännische- und technische Projektbetreuung und Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung fremder Baumaßnahmen ohne den genehmigungspflichtigen Bereich nach § 34 c GewO, die Erfüllung der Aufgaben der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (SigeKo) sowie die Erstellung von bauwerksspezifischen Sachverständigengutachten.Die Gesellschaft darf ferner alle ingenieurtechnischen Leistungen vornehmen, die in den Leistungsbildern der HOAI beschrieben sind. Die Gesellschaft darf Arbeiten im Bereich Holz- und Bautenschutz ausführen. Die Gesellschaft darf Hausverwaltungen übernehmen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.