Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
27 |
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Prokura erloschen:
Reimann, Frank, Köln, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dilley, Kai, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.10.2022
Müller |
HRB 65490: DATAGROUP Köln GmbH, Köln, Schanzenstr. 6-20, Gebäude Wickelei, 51063 Köln. Nach Änderung nunmehr Einzelprokura: Hauke, Martin, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 65490: DATAGROUP Köln GmbH, Köln, Schanzenstr. 6-20, Gebäude Wickelei, 51063 Köln. Aufgrund einer Änderung der Geschäftsanschrift ist weiterhin eine Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Frankfurt am Main, 60313 Frankfurt, Geschäftsanschrift: Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt.
HRB 65490: DATAGROUP Köln GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Gebäude Wickelei 2.08, 51063 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schanzenstr. 6-20, Gebäude Wickelei, 51063 Köln.
HRB 65490: DATAGROUP Köln GmbH, Köln, Schanzenstraße 6 - 20, Gebäude Wickelei 2.08, 51063 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2017 mit der DATAGROUP Business Services GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 51445) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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