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DAVITEC Gesellschaft für Datenverarbeitung und Informationstechnologien mbH, Wiesbaden (HRB 21404) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kreuzberger Ring 44 a
65205 Wiesbaden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 21404
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DAVITEC Gesellschaft für Datenverarbeitung und Informationstechnologien mbH aus Wiesbaden war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRB 21404 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die DAVITEC Gesellschaft für Datenverarbeitung und Informationstechnologien mbH ihren Standort nicht geändert. Die DAVITEC Gesellschaft für Datenverarbeitung und Informationstechnologien mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.10.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 23.09.2010
Löschung

DAVITEC Gesellschaft für Datenverarbeitung und Informationstechnologien mbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 44A, 65205 Wiesbaden.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden audeoSoft Gesellschaft für Softwarevertrieb und Informationssysteme mbH am 06.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 07.09.2010
Veränderung

DAVITEC Gesellschaft für Datenverarbeitung und Informationstechnologien mbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 44A, 65205 Wiesbaden.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Kreuzberger Ring 44A, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der audeoSoft Gesellschaft für Softwarevertrieb und Informationssysteme mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 21497) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

23.09.2010
Registervorgang

Löschung 10.09.2010