HRB 200633: DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, Bovenden, Rodetal 40, 37120 Bovenden. Nicht mehr Geschäftsführer: Murmann, Hendrik, Kiel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200633: DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, Bovenden, Rodetal 40, 37120 Bovenden. Prokura erloschen: Rottner, Andrea, Oberreichenbach, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pfifferling, Andreas, Göttingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200633: DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, Bovenden, Rodetal 40, 37120 Bovenden. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bauer, Thomas Franz-Josef, Bovenden, * ‒.‒.‒‒; Esser, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rottner, Andrea, Oberreichenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200633: DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, Bovenden, Rodetal 40, 37120 Bovenden. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Thomas Franz-Josef, Bovenden, * ‒.‒.‒‒; Esser, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bauer, Thomas Franz-Josef, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Esser, Thomas, Göttingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200633: DBW Advanced Fiber Technologies GmbH, Bovenden, Rodetal 40, 37120 Bovenden. Der mit der DBW Holding GmbH mit Sitz in Bovenden (Amtsgericht Göttingen HRB 200649) am 14.06.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung der DBW Holding GmbH mit Sitz in Bovenden (Amtsgericht Göttingen HRB 200649) als übertragender Rechtsträger/Organträger auf die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger/Organgesellschaft am 10.10.2019 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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