Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen:
Roth, Stefan, Burghaun, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.06.2025
Quell
b)
Fall 7 |
6 |
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Einzelprokura:
Prokura geändert bei:
Happ, Andreas, Ebersburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.04.2024
Quell
b)
Fall 6 |
HRA 5920: DDM GmbH & Co. KG, Fulda, Marie-Curie-Straße 8, 36039 Fulda. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Happ, Andreas, Ebersburg, * ‒.‒.‒‒; Roth, Stefan, Burghaun, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5920: DDM GmbH & Co. KG, Hofbieber, Dorfstraße 13, 36145 Hofbieber. Neuer Sitz: Fulda. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 8, 36039 Fulda. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Peter Arbes Verwaltungs GmbH, Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 6838). Der Sitz ist nach Fulda verlegt.
HRA 5920: DDM GmbH & Co. KG, Hofbieber, Dorfstraße 13, 36145 Hofbieber. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (operativer Geschäftsbetrieb für Druck- und Durchflussmessungen - Herstellung, Wartung, Reparatur und Vertrieb) der Druck- und Durchflussmessung Peter Arbes e.K. mit Sitz in Hofbieber (Amtsgericht Fulda HRA 5415) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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