HRB 6252: DEG Alles für das Dach Produkt + Service GmbH, Koblenz, August-Horch-Str. 9, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "DEG Alles für das Dach eG" (AG Koblenz GnR 225) am 28.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 6252: DEG Alles für das Dach Produkt + Service GmbH, Koblenz, August-Horch-Str. 9, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 5.5.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 5.5.2017 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 9.06.2017 mit der DEG Alles für das Dach eG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz GnR 225) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6252: DEG Alles für das Dach Produkt + Service GmbH, Koblenz, August-Horch-Str. 9, 56070 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Maus, Arno, Weyer, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Sangl, Volkmar, Dahlheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DEG Alles für das Dach Produkt + Service GmbH, Koblenz (56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 12 Kündigung und Auflösung der Gesellschaft, Abfindung), § 16 (Bekanntmachungen) und den Wegfall von Abs. 3 § 17 (Schlußbestimmungen) beschlossen.