| 2 |
a)
DF Bau GmbH
c)
Das Betreiben eines
Hochbauunternehmens, insbesondere das
Verrichten von Maurer- und Betonbau-,
Eisenflecht-, Schalungs-, Trockenbau- und
Abrissarbeiten (Ohne Eingriff in die Statik),
Innen- und Außenputz, Bautrocknung,
Pflasterleger, Spachtelarbeit. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Iordache, Petre-Florin, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2025 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2025 hat den
Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei die
Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf
25.000,00 EUR und insbesondere die Änderung der §§ 1
(Firma und Sitz- bzgl. Firma), 2 (Gegenstand des
Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung
und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
10.12.2025
Merschdorf
b)
Fall 2 |
| 1 |
a)
DF Bau UG (haftungsbeschränkt)
b)
Leipzig
Geschäftsanschrift:
Wurzner Straße 5, 04315 Leipzig
c)
Das Betreiben eines
Hochbauunternehmens, insbesondere das
Verrichten von Maurer- und Betonbau-,
Eisenflecht-, Schalungs-, Trockenbau- und
Abrissarbeiten (ohne Eingriff in die Statik),
Innen- und Außenputz. |
500,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Iordache, Petre-Florin, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2022. |
a)
19.08.2022
Scholz |