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c)
(1) Die Gesellschaft wird überwiegend für
die Gesellschaften im Verbund
der Alexianer tätig und darüber hinaus
überwiegend für Einrichtungen
oder Gesellschaften die mildtätige
und/oder kirchliche Zwecke verfol-
gen.
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die
Durchführung von Dienstleistun-
gen,
mithin die Erbringung sowie Organisation
von Dienst- und Service-
Leistungen für Einrichtungen des
Gesundheits- und Sozialwesens:
insbesondere Dienstleistungen, die im
Rahmen des Betriebes von
Krankenhäusern, Medizinischen
Versorgungszentren, Seniorenein-
richtungen, Behinderten- und
Jugendhilfeeinrichtungen und Bildungs-
einrichtungen benötigt werden. Hierzu
zählen insbesondere die Reini-
gung, Wäscheversorgung,
Hilfsmittelversorgung, hauswirtschaftliche
Tätigkeiten, Speisenversorgung, sonstige
klinische Gewerke, Zent-
ralsterilisation, im planmäßigen
Zusammenwirken insbesondere mit
den Einrichtungen der Alexianer GmbH
sowie ihrer Tochtergesell-
schaften sowie sonstiger verbundener
Gesellschaften.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnüt-
zige, mildtätige und kirchliche Zwecke im
Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Zwecke derAbgabenordnung.
(4) Zweck der Gesellschaft ist
-die Förderung von Wissenschaft und
Forschung
-Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
-die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege,
-die Förderung der Erziehung und Volks-
und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe,
-die der Förderung des Wohlfahrtswesens
-die Förderung die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen i. S. d. §
53 AO
-die Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. §
54 AO.
(5) Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke durch
planmäßiges Zusammenwirken gemäß §
57 Abs. 3 AO mit der Stiftung
der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH
und den zum Unterneh-
mensverbund der Alexianer GmbH
gehörenden Tochter- und soweit
die vorgenannten verbundenen
Unternehmen, Einrichtungen und Ge-
Seilschaften die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 der AO erfüllen.
(6) Die Gesellschaft kann die in Nr. 2
genannten Zwecke auch unmittelbar selbst
verwirklichen. Insbesondere durch den
Erwerb, die Beteiligung an, die Führung und
die Unterhaltung sowie den Betrieb von
gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften
bzw. Einrichtungen. Insbesondere
geschieht dies durch den Erwerb, die
Führung und die Unterhaltung sowie den
Betrieb
-von Einrichtungen für Aus-, Fort- und
Weiterbildung,
-von Instituten für Gesundheitsförderung,
-von Institution / Einrichtungen zur
Förderung und Entwicklung von Standards
der Krankenhaushygiene sowie
Hygienestandards in weiteren
Einrichtungen des Gesundheitswesens, der
Altenpflege, der Rehabilitation, Kinder- und
Jugendhilfe, Werkstätten für behinderte
Menschen und Nebeneinrichtungen,
Einrichtungen zur Inklusion sowie sonstiger
Sozialeinrichtungen,
-Förderung der Berufsausbildung durch die
Erarbeitung von Ausbildungsstandards für
die Hygiene und Krankenhausreinigung,
-Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz unter anderem durch
wissenschaftliche und gesundheitlieche
Aufklärungsarbeit zur Prävention von
Infektionskrankheiten,
-Förderung von Wissenschaft und
Forschung, der Berufsausbildung und des
öffentlichen Gesundheitswesens sowie der
öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere durch die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten.
-Darüber hinaus werden gemeinnützige
Zwecke mittels Durchführung von
Beratungsleistungen,
Vortragsveranstaltungen und Seminare
sowie der Unterstützung von
Auszubildenden und Mitarbeitern in den von
der Gesellschaft beschäftigten
Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung
von Wissenschaft und Forschung kann
sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten
als auch durch Unterstützung anderer
Forschungseinrichtungen erfolgen.
Konkret umfasst der Gegenstand des
Unternehmens den Betrieb eines
Hygieneinstituts, den Betrieb eines
Schulungszentrums für alle Belange
betreffend die Reinigung von
Gesunheitseinrichtungen und einen
Beherberbungsbetrieb für
Schulungsteilnehmer und
Konzernmitarbeiter, weiterhin Betrieb eines
mikrobiologischen Auftragslabors. |
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b)
Nach Änderung des Umfangs der
Vertretungsmacht weiterhin
Geschäftsführer:
Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nach Änderung des Umfangs der
Vertretungsmacht weiterhin
Geschäftsführer:
Reese, Melanie, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und
dabei auch den Gegenstand des Unternehmens geändert. |
a)
17.03.2025
Daubach
b)
Fall 17 |