Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
DMW - Drahtmaschenweberei GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2025 eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen. |
a)
10.10.2025
Heukamp |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Perlick, Artur, Dülmen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
13.05.2024
Lauer |
HRB 15859: Draht Müller Wellengitter GmbH, Dülmen, Baumschulenweg 5, 48249 Dülmen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Billerbeck beschlossen. Die bisherige Zweigniederlassung wird nunmehr als Hauptniederlassung fortgeführt. Billerbeck. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friethöfer Kamp 6, 48727 Billerbeck. Die folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: 48727 Billerbeck, Geschäftsanschrift: Friethöfer Kamp 6, 48727 Billerbeck.
HRB 15859: Draht Müller Wellengitter GmbH, Dülmen, Baumschulenweg 5, 48249 Dülmen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 48727 Billerbeck, Geschäftsanschrift: Friethöfer Kamp 6, 48727 Billerbeck.
HRB 15859: Draht Müller Wellengitter GmbH, Dülmen, Baumschulenweg 5, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2016 Teile des Vermögens der Draht-Müller Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRA 3810) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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