Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
25 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
8. Dr. Marquardt, Norbert |
|
|
a)
09.11.2023
Schmude |
24 |
|
|
|
12.
Dr. Strupeit, Tim, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
Einzelprokura
Nicht mehr Prokurist:
11. Wynands, Ute Kristina |
|
a)
09.11.2023
Schmude |
HRB 8629 B: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH, Berlin, Rigistraße 2, 12277 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Sackler, Arthur
HRB 8629 B: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH, Berlin, Rigistraße 2, 12277 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Schubert, Annett Ilona; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Dr. Bayer, Markus; 8. Kappen, Friedrich Hubertus, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; Einzelprokura; 9. Schädlich, Katja, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 10. Schubert, Annett Ilona, * ‒.‒.‒‒, Zeesen; Einzelprokura; 11. Wynands, Ute Kristina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 8629 B: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH, Berlin, Rigistraße 2, 12277 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse der Anteilsinheberversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die DR. KADE avenda GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 187106 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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