72 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bäcker, Christian, Bad Homburg v. d. Höhe,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Bäcker, Christian, Bad Homburg v. d. Höhe,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.11.2023
Krimmel
b)
Fall 81 |
71 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Rothmund, Andrea, Hattersheim am Main,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Pietsch, Björn, Rosbach vor der Höhe,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.08.2023
Pussehl
b)
Fall 80 |
70 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Hollwitz, Henning, Königstein im Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Aust, Stefan Alexander, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Hartung, Daniel, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Hauck, Dirk Axel, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Henning, Michael, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.06.2023
Krimmel
b)
Fall 79 |
69 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Beckmann, Dennis, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.01.2023
Hornburg
b)
Fall 78 |
68 |
c)
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung). Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung sind
daneben EU-Investmentvermögen (EU-
OGAW, EU-AIF), wenn sie mit den in
Absatz 2 genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
(2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
b) Geschlossene inländische Publikums-
AIF gemäß § 261 ff. KAGB oder gemäß §
353 Abs. 4 KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
1. Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland;
2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland, sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
3. Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
4. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
c) Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB
(3) Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen:
a) Die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
b) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
c) den Vertrieb von Anteilen und Aktien an
fremden Investmentvermögen,
d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
(4) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Die Gesellschaft kann im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten
oder erwerben.
(7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
02.01.2023
Krimmel
b)
Fall 77 |