Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg (HRA 5190)

Firmendaten

Anschrift
Zeppelinstr. 67
97074 Würzburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0931/80442-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kommunalunternehmen.de
Netzwerke:
Keywords
Region Senioreneinrichtungen Medizinisches Versorgungszentrum Abwasser Wasser Nahverkehr Abfallwirtschaft Pflege Krankenhaus Gesundheit
Details zum Unternehmen
Gründung: 1998
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 5190
Amtsgericht: Würzburg
Rechtsform: AöR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts aus Würzburg ist im Handelsregister Würzburg unter der Nummer HRA 5190 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.02.1998 hat die Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU 1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit Krankenhaus- und Altenhilfeleistungen zu versorgen, 2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die nicht im Wege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG übertragen sind, 3. alle Aufgaben und Befugnisse die dem Landkreis nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) zustehen, 4. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) übertragen sind, 5. die Durchführung von Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs und von Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes im Landkreis Würzburg und in den angrenzenden Bereichen sowie in der Stadt Würzburg, 6. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und den sich darauf beziehenden Ausführungsverordnungen zustehen, 7. die Reinigung von Einrichtungen, die der Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt, sowie 8. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis bei der Bezüge- und Entgeltabrechnung für seine Beamten und sonstigen Beschäftigten zustehen. (2) Dem KU wird das Recht eingeräumt, anstelle des Landkreises Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen. (3) Weitere Aufgaben können nur durch Änderung der Unternehmenssatzung übertragen werden, die der vorherigen Beratung und Beschlussfassung im Kreistag bedarf. (4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in den vorstehenden Absätzen übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. (5) Das KU kann Aufgaben der Schülerbeförderung für Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Schulverbänden übernehmen, die diese kraft Gesetzes zu erfüllen haben. Das KU ist in diesem Zusammenhang zum Abschluss von Zweckvereinbarungen ermächtigt. (6) Das KU kann die Durchführung der Personalverwaltung einschließlich der Entgelt- und Bezügeabrechnung für Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweck- und Schulverbände im Landkreis Würzburg übernehmen, die diese kraft Gesetzes oder aufgrund von Aufgaben- und Befugnisübertragung zu erfüllen haben. Das KU ist in diesem Zusammenhang zum Abschluss von Zweckvereinbarungen ermächtigt. Das KU ist auch ermächtigt, mittels Vertrag die Durchführung der Personalverwaltung und Entgeltabrechnung von kommunalen Unternehmen, an denen der Landkreis Würzburg beteiligt ist, zu übernehmen. (7) Das KU kann die Geschäftsbesorgung im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung oder Annextätigkeit zur Kapazitätsauslastung für Zweckverbände übernehmen, in denen der Landkreis Mitglied ist. (8) Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz 1 kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des KU auf seine Einlagen begrenzt ist, sofern sich eine Haftungsbegrenzung nicht bereits aus der Unternehmensform ableiten lässt.' Die Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.05.2025)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 20

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
20 c)
(1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU
1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit
Krankenhaus- und Altenhilfeleistungen zu
versorgen,
2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz
und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz
zustehen und die nicht im Wege
der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt
werden oder durch Rechtsverordnung nach
Art. 5 BayAbfG übertragen sind,
3. alle Aufgaben und Befugnisse die dem
Landkreis nach dem Gesetz über die
Kostenfreiheit des Schulwegs
(Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG)
zustehen,
4. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und
dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
übertragen sind,
5. die Durchführung von Linienverkehren des
öffentlichen Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg,
6. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur
Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und
den sich darauf beziehenden
Ausführungsverordnungen zustehen,
7. die Reinigung von Einrichtungen, die der
Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt,
sowie
8. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis bei der Bezüge- und
Entgeltabrechnung für seine Beamten und
sonstigen Beschäftigten zustehen.
(2) Dem KU wird das Recht eingeräumt,
anstelle des Landkreises Satzungen und -
soweit Landesrecht zu deren Erlass
ermächtigt - auch Verordnungen für das
gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet
zu erlassen und zu vollziehen.
(3) Weitere Aufgaben können nur durch
Änderung der Unternehmenssatzung
übertragen werden, die der vorherigen
Beratung und Beschlussfassung im Kreistag
bedarf.
(4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze
Aufgaben auch für Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und sonstige
Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit
den in den vorstehenden Absätzen
übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang
stehen.
(5) Das KU kann Aufgaben der
Schülerbeförderung für Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und
Schulverbänden übernehmen, die diese kraft
Gesetzes zu erfüllen haben. Das KU ist in
diesem Zusammenhang zum Abschluss von
Zweckvereinbarungen ermächtigt.
(6) Das KU kann die Durchführung der
Personalverwaltung einschließlich der Entgelt-
und Bezügeabrechnung für Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften, Zweck- und
Schulverbände im Landkreis Würzburg
übernehmen, die diese kraft Gesetzes oder
aufgrund von Aufgaben- und
Befugnisübertragung zu erfüllen haben. Das
KU ist in diesem Zusammenhang zum
Abschluss von Zweckvereinbarungen
ermächtigt. Das KU ist auch ermächtigt,
mittels Vertrag die Durchführung der
Personalverwaltung und Entgeltabrechnung
von kommunalen Unternehmen, an denen der
Landkreis Würzburg beteiligt ist, zu
übernehmen.
(7) Das KU kann die Geschäftsbesorgung im
Rahmen seiner Aufgabenerfüllung oder
Annextätigkeit zur Kapazitätsauslastung für
Zweckverbände übernehmen, in denen der
Landkreis Mitglied ist.
(8) Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz
1 kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben-
und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten,
die die Aufgaben des KU fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür
auch andere Unternehmen errichten und sich
an anderen Unternehmen beteiligen. Die für
den Landkreis geltenden Vorschriften über die
Errichtung von und Beteiligung an
Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die
Haftung des KU auf seine Einlagen begrenzt
ist, sofern sich eine Haftungsbegrenzung nicht
bereits aus der Unternehmensform ableiten
lässt.
a)
Die Satzung wurde am 22.07.2024 in §§ § 1 Abs. 3 (Sitz), § 2
(Gegenstand des Kommunalunternehmens), § 4
(Vorstand), § 5 (Verwaltungsrat), § 6 (Zuständigkeit des
Verwaltungsrats),
§ 7 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrats), §
8
(Verpflichtungserklärungen) und § 9 (Wirtschaftsführung,
Rechnungswesen)
geändert.
Ferner wurde ein neuer § 10 (Jahresabschluss, Lagebericht,
Prüfung)
der Satzung eingefügt.
Der bisherige § 10 (Behindertenbeauftragte) wird unverändert
zum
neuen § 11.
Es wurde weiter ein neuer § 12 (Öffentliche Bekanntmachungen)
der
Satzung eingefügt.
Der bisherige § 11 (Übergangsregelungen und Inkrafttreten) der
Satzung
wurde aufgehoben und als § 13 (In Krafttreten) der Satzung neu
gefasst.
a)
17.04.2025
Gutfrucht
19 b)
Bestellt:
Vorstand:
Scheller, Robert, Volkach, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
a)
09.04.2025
Gutfrucht
18 Prokura erloschen:
Selsam, Juliane, Würzburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun:
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Joachim, Matthias, Theilheim, * ‒.‒.‒‒
a)
30.01.2025
Gutfrucht
17 b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, * ‒.‒.‒‒
a)
30.01.2025
Gutfrucht
16 Prokura erloschen:
Prof. Dr. Schraml, Alexander, Estenfeld, * ‒.‒.‒‒
a)
14.08.2024
Gutfrucht
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 12

09.04.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Robert Scheller
Vorstand

30.01.2025
Entscheideränderung
Entscheideränderung

Austritt
Frau Juliane Selsam
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Matthias Joachim
Prokurist

14.08.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Alexander Schraml
Prokurist

24.04.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Alexander Schraml
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Schraml
Prokurist

01.07.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Matthias Joachim
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Juliane Selsam
Prokurist

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen