Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
11.11.2025
Krüger |
HRB 200553: Demelt Metallbau GmbH, Langen - Debstedt, An der Autobahn 9, 27607 Geestland. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Demelt, Marcus, Geestland, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 200553: Demelt Metallbau GmbH, Langen - Debstedt, An der Autobahn Nr. 9, 27607 Langen - Debstedt. Aufgrund Gebietsreform geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Autobahn 9, 27607 Geestland. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Demelt, Marcus, Geestland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Demelt Metallbau GmbH, Langen - Debstedt, An der Autobahn Nr. 9, 27607 Langen - Debstedt.Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 83/10) vom 01.06.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Demelt Metallbau GmbH, Langen - Debstedt, An der Autobahn Nr. 9, 27607 Langen - Debstedt.Geschäftsanschrift: An der Autobahn Nr. 9, 27607 Langen - Debstedt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 83/10) vom 04.05.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.