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Prokura erloschen:
Jäger, Dirk, Bonn, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Oymanns, Stella, Hennef, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.01.2026
Heßling |
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c)
lfd. Nr. 6 Spalte 6c) von Amts Wegen
berichtigt:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Sie fördert die öffentliche
Gesundheitspflege, Behinderten-, Jugend-
und Altenhilfe, Kunst und Kultur das
Wohlfahrtswesen sowie das
bürgerschaftliche Engagement zugunsten
vorgenannter Zwecke und die Fortbildung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
selbstlose Unterstützung von Menschen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Zu ihren
Aufgaben gehören daher die Gründung,
Trägerschaft und Unterstützung von
Arbeits-, Wohn- und Lebensmöglichkeiten
von Menschen, die nicht im allgemeinen
Produktionsprozess stehen oder auch in
anderen Lebensbereichen an den Rand der
Gesellschaft gedrängt sind;
insbesondere von Menschen mit
Behinderungen oder anderen
hilfebedürftigen Menschen. Grundlage der
Arbeit der Gesellschaft ist dem Anspruch
der hilfsbedürftigen Menschen auf
Selbstbestimmung gerecht zu werden und
sie zu befähigen im Rahmen ihrer
individuellen Möglichkeiten
eigenverantwortlich zu handeln. Die
Gesellschaft ist damit in praktischer
Ausübung christlicher Nächstenliebe im
Sinne der Diakonie als Wesens- und
Lebensäußerung der Evangelischen Kirche
tätig.
(3) Die Gesellschaft fördert die Selbst- und
Mitbestimmung von Menschen mit
Behinderungen. Sie setzt sich für ihre
Teilhabe an allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens sowie ihre
Akzeptanz in der Öffentlichkeit ein. Sie
unterstützt hierbei auch Angehörige sowie
Ehrenamtliche, die sich für Menschen mit
Behinderungen einsetzen. Im Rahmen des
Inklusions- und Teilhabegedankens können
sich ihre Angebote auch an nicht-
behinderte
Menschen richten. Die Gesellschaft bietet
ihre Unterstützung allen betroffenen
Menschen unabhängig von ethnischer
Herkunft, Geschlecht, Religion und
Weltanschauung, Behinderung, Alter und
sexueller Identität an.
(4) Die Unterstützung der hilfebedürftigen
Menschen im Sinne des
Gesellschaftszwecks soll insbesondere
verwirklicht werden durch
a) die Veranstaltung von Maßnahmen zur
Freizeitgestaltung.
b) den Betrieb und Organisation von
Pflege-, Betreuungs- und
Beratungsdiensten
c) den Betrieb und Organisation von
Projekten im Bereich der Kinder-Jugend-
und Seniorenarbeit
d) Kunst-, Gestaltungs- und Bildungsarbeit
e) Gewinnung, Betreuung und Fortbildung
ehrenamtlich tätiger Personen für die
Umsetzung der Gesellschaftszwecke.
(5) Die Gesellschaft realisiert ihre
steuerbegünstigten Zwecke in enger
Zusammenarbeit mit
- Der Karren e.V.
- Der Karren Familienunterstützender
Dienst gemeinnützige GmbH
- Der Karren gemeinnützige GmbH
Der Gesellschaft und die genannten
Rechtsträger bilden einen gemeinnützigen
Verbund. Im Rahmen dieses Verbundes
erfolgt ein planmäßiges
Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO
zur Verwirklichung der oben genannten
steuerbegünstigten Zwecke. Die Mitglieder
des Verbundes erbringen
untereinander folgende Leistungen:
Geschäftsführung, allgemeine Verwaltung,
Buchhaltung, Planung, Controlling,
Recruiting, Personalverwaltung, Aus-,
Fortund Weiterbildung,
Personalüberlassung, Pflege- und
Betreuungsdienstleistungen, Arbeits- und
Gesundheitsschutz, IT,
Qualitätsmanagement, Marketing,
Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Einkauf,
Facilities Management, Vermietung, Bau,
Reinigung, Küche, Wäscherei, Fuhrpark
sowie artverwandte Dienstleistungen
einschließlich Nebenleistungen. Weitere
Einzelheiten können sich aus einem
Kooperationsvertrag und/oder einer
Unternehmensverbundrichtlinie ergeben.
Geschäftsführerleistungen werden nur
seitens des Vereins für die
Verbundmitglieder erbracht. |
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a)
05.03.2025
Kurtenbach |
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c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Sie fördert die öffentliche
Gesundheitspflege, Behinderten-, Jugend-
und Altenhilfe, Kunst und Kultur das
Wohlfahrtswesen sowie das
bürgerschaftliche Engagement zugunsten
vorgenannter Zwecke und die Fortbildung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
selbstlose Unterstützung von Menschen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Zu ihren
Aufgaben gehören daher die Gründung,
Trägerschaft und Unterstützung von
Arbeits-, Wohn- und Lebensmöglichkeiten
von Menschen, die nicht im allgemeinen
Produktionsprozess stehen oder auch in
anderen Lebensbereichen an den Rand der
Gesellschaft gedrängt sind;
insbesondere von Menschen mit
Behinderungen oder anderen
hilfebedürftigen Menschen. Grundlage der
Arbeit der Gesellschaft ist dem Anspruch
der hilfsbedürftigen Menschen auf
Selbstbestimmung gerecht zu werden und
sie zu befähigen im Rahmen ihrer
individuellen Möglichkeiten
eigenverantwortlich zu handeln. Die
Gesellschaft ist damit in praktischer
Ausübung christlicher Nächstenliebe im
Sinne der Diakonie als Wesens- und
Lebensäußerung der Evangelischen Kirche
tätig.
(3) Die Gesellschaft fördert die Selbst- und
Mitbestimmung von Menschen mit
Behinderungen. Sie setzt sich für ihre
Teilhabe an allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens sowie ihre
Akzeptanz in der Öffentlichkeit ein. Sie
unterstützt hierbei auch Angehörige sowie
Ehrenamtliche, die sich für Menschen mit
Behinderungen einsetzen. Im Rahmen des
Inklusions- und Teilhabegedankens können
sich ihre Angebote auch an nicht-
behinderte
Menschen richten. Die Gesellschaft bietet
ihre Unterstützung allen betroffenen
Menschen unabhängig von ethnischer
Herkunft, Geschlecht, Religion und
Weltanschauung, Behinderung, Alter und
sexueller Identität an.
(4) Die Unterstützung der hilfebedürftigen
Menschen im Sinne des
Gesellschaftszwecks soll insbesondere
verwirklicht werden durch
a) die Veranstaltung von Maßnahmen zur
Freizeitgestaltung.
b) den Betrieb und Organisation von
Pflege-, Betreuungs- und
Beratungsdiensten
c) den Betrieb und Organisation von
Projekten im Bereich der Kinder-Jugend-
und Seniorenarbeit
d) Kunst-, Gestaltungs- und Bildungsarbeit
e) Gewinnung, Betreuung und Fortbildung
ehrenamtlich tätiger Personen für die
Umsetzung der Gesellschaftszwecke.
(5) Die Gesellschaft realisiert ihre
steuerbegünstigten Zwecke in enger
Zusammenarbeit mit
- Der Karren e.V.
- Der Karren Familienunterstützender
Dienst gemeinnützige GmbH
- Der Karren gemeinnützige GmbH
Der Gesellschaft und die genannten
Rechtsträger bilden einen gemeinnützigen
Verbund. Im Rahmen dieses Verbundes
erfolgt ein planmäßiges
Zusammenwirken gemäß 8 57 Abs. 3 AO
zur Verwirklichung der oben genannten
steuerbegünstigten Zwecke. Die Mitglieder
des Verbundes erbringen
untereinander folgende Leistungen:
Geschäftsführung, allgemeine Verwaltung,
Buchhaltung, Planung, Controlling,
Recruiting, Personalverwaltung, Aus-,
Fortund Weiterbildung,
Personalüberlassung, Pflege- und
Betreuungsdienstleistungen, Arbeits- und
Gesundheitsschutz, IT,
Qualitätsmanagement, Marketing,
Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Einkauf,
Facilities Management, Vermietung, Bau,
Reinigung, Küche, Wäscherei, Fuhrpark
sowie artverwandte Dienstleistungen
einschließlich Nebenleistungen. Weitere
Einzelheiten können sich aus einem
Kooperationsvertrag und/oder einer
Unternehmensverbundrichtlinie ergeben.
Geschäftsführerleistungen werden nur
seitens des Vereins für die
Verbundmitglieder erbracht. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 2
(Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
13.01.2025
Kurtenbach |