Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat gGmbH, Berlin (HRB 274003 B)

Firmendaten

Anschrift
Kurfürstendamm 224
10719 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 274003 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 274003 B verzeichnet. Nach der Gründung am 17.01.2025 hat die Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei, insbesondere durch: die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO); die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). Die genannten Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Technologiewissenschaften sowie internationale Kooperation und nachhaltige Entwicklung. Die Forschungstätigkeit umfasst: Wirtschafts- und Innovations-forschung: Untersuchung von Handels- und Investitionsströmen zwischen Deutschland und der Türkei, Erforschung nachhaltiger wirtschaft-licher Entwicklung, Digitalisierung und Start-up-Förderung; Sozialwissenschaftliche Studien: Analysen zu Migration, Integration und gesellschaftlichem Wandel in beiden Ländern; Technologie- und Umweltforschung: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zu erneuerbaren Energien, Klimaschutz, Smart Cities und nachhaltiger Mobilität; Kulturwissenschaftliche Forschung: Studien zu interkulturellen Einflüssen, sprachlicher und historischer Vernetzung sowie gesellschaftlichem Zusammenleben; Förderung von wissenschaftlichen Kooperationen: durch Vernetzung von Universitäten, Forschungsinstituten und Think-Tanks aus beiden Ländern; Vergabe von Forschungsstipendien und Preisen zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Form von Studien, Berichten und Fachpublikationen; Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen und Workshops zum Wissensaustausch und zur Vernetzung von Forschenden. Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere durch: Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Projekten, die den interkulturellen Dialog zwischen Deutschland und der Türkei stärken. Dazu gehören: Bildende Kunst: Organisation von Aus-stellungen, Kunstwettbewerben und Künstler-residenzen für Malerei, Skulptur, Fotografie und digitale Kunst; Darstellende Kunst: Förderung von Theater-, Tanz- und Musikprojekten, die sich mit gesellschaftlichen und kulturellen Themen beider Länder auseinandersetzen; Literatur und Film: Unterstützung von Schriftstellern, Dichtern und Filmemachern durch Lesungen, Publikationen und Filmfestivals mit interkulturellem Schwerpunkt; Traditionelles und zeitgenössisches Kunsthandwerk: Erhalt und Weiterentwicklung traditioneller Kunstformen wie Kalligrafie, Keramik, Teppichknüpferei oder Goldschmiedekunst in Verbindung mit modernen Techniken; Durchführung von interkulturellen Kunst- und Kulturveranstaltungen in Form von Festivals, Workshops, Symposien und Diskussionsrunden; Vernetzung von Künstlern und Kulturschaffenden durch internationale Kooperationen, Austauschprogramme und Plattformen zur künstlerischen Zusammenarbeit; Digitale und hybride Kunstförderung durch Online-Kunstausstellungen, interaktive Kulturplattformen und audiovisuelle Medienformate; Kooperation mit Museen, Kulturinstituten und gemeinnützigen Organisationen zur Präsentation und Archivierung kultureller Werke. Die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), insbesondere durch: Planung und Durchführung von nationalen und internationalen Seminaren, Kongressen und Konferenzen in Kooperation mit Unternehmen, Verbänden, Regierungen, politischen Parteien sowie öffentlichen und gemeinnützigen privaten Institutionen; Einrichtung von Informationsplattformen und Vermittlungszentren für den Austausch von Fachkräften; die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), insbesondere durch: Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und politischen Einrichtungen zur Stärkung des interkulturellen Verständnisses; nichtwirtschaftliche Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Körperschaften mit vergleichbaren Zielen; Förderung bilateraler Investitionen im Sinne des Gemeinwohls durch Vernetzung von Unternehmern, Institutionen und Politikern auf Kongressen und Fachveranstaltungen sowie über elektronische Informationsplattformen. Diese Zwecke erfolgen im Sinne des § 52 Abs. 2 AO. Die Tätigkeit des Unternehmens ist selbstlos und dient ausschließlich und unmittelbar dem Gemeinwohl. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschaft verwendet ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat gGmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 27.04.2025)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Registermeldungen 2

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
2 b)
Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Geschäftsführer:
Sen, Ahmet Basar, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
a)
24.04.2025
Hertz-Eichenro-
de
1 a)
Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat
gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Kurfürstendamm 224, 10719 Ber-
lin
c)
Der Gegenstand des Unterneh-
mens besteht in der Förderung der
bilateralen Wirtschaftsbeziehun-
gen zwischen Deutschland und
der Türkei, insbesondere durch:
die Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr.
1 AO); die Förderung von Kunst
und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO); die Förderung von Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); die För-
derung der internationalen Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und der Völ-
kerverständigung (§ 52 Abs. 2
Nr. 13 AO). Die genannten Sat-
zungszwecke werden insbeson-
dere durch folgende Maßnahmen
verwirklicht: die Förderung von
Wissenschaft und Forschung (§
52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesonde-
re in den Bereichen Wirtschafts-,
Sozial-, Kultur- und Technologie-
wissenschaften sowie internatio-
nale Kooperation und nachhaltige
Entwicklung. Die Forschungstä-
tigkeit umfasst: Wirtschafts- und
Innovations-forschung: Untersu-
chung von Handels- und Investiti-
onsströmen zwischen Deutschland
und der Türkei, Erforschung nach-
haltiger wirtschaft-licher Entwick-
lung, Digitalisierung und Start-up-
Förderung; Sozialwissenschaft-
liche Studien: Analysen zu Mi-
gration, Integration und gesell-
schaftlichem Wandel in beiden
Ländern; Technologie- und Um-
weltforschung: Förderung wissen-
schaftlicher Arbeiten zu erneu-
erbaren Energien, Klimaschutz,
Smart Cities und nachhaltiger Mo-
bilität; Kulturwissenschaftliche
Forschung: Studien zu interkultu-
rellen Einflüssen, sprachlicher und
historischer Vernetzung sowie ge-
sellschaftlichem Zusammenleben;
Förderung von wissenschaftlichen
Kooperationen: durch Vernetzung
von Universitäten, Forschungsin-
stituten und Think-Tanks aus bei-
den Ländern; Vergabe von For-
schungsstipendien und Preisen zur
Unterstützung wissenschaftlicher
Arbeiten; Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen in Form
von Studien, Berichten und Fach-
publikationen; Durchführung von
wissenschaftlichen Tagungen,
Konferenzen und Workshops zum
Wissensaustausch und zur Vernet-
zung von Forschenden. Die För-
derung von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere
durch: Unterstützung von künst-
lerischen und kulturellen Projek-
ten, die den interkulturellen Dia-
log zwischen Deutschland und
der Türkei stärken. Dazu gehö-
ren: Bildende Kunst: Organisa-
tion von Aus-stellungen, Kunst-
wettbewerben und Künstler-resi-
denzen für Malerei, Skulptur, Fo-
tografie und digitale Kunst; Dar-
stellende Kunst: Förderung von
Theater-, Tanz- und Musikpro-
jekten, die sich mit gesellschaft-
lichen und kulturellen Themen
beider Länder auseinanderset-
zen; Literatur und Film: Unterstüt-
zung von Schriftstellern, Dichtern
und Filmemachern durch Lesun-
gen, Publikationen und Filmfesti-
vals mit interkulturellem Schwer-
punkt; Traditionelles und zeitge-
nössisches Kunsthandwerk: Er-
halt und Weiterentwicklung tra-
ditioneller Kunstformen wie Kal-
ligrafie, Keramik, Teppichknüp-
ferei oder Goldschmiedekunst in
Verbindung mit modernen Tech-
niken; Durchführung von inter-
kulturellen Kunst- und Kulturver-
anstaltungen in Form von Festi-
vals, Workshops, Symposien und
Diskussionsrunden; Vernetzung
von Künstlern und Kulturschaf-
fenden durch internationale Ko-
operationen, Austauschprogram-
me und Plattformen zur künstle-
rischen Zusammenarbeit; Digi-
tale und hybride Kunstförderung
durch Online-Kunstausstellun-
gen, interaktive Kulturplattfor-
men und audiovisuelle Medien-
formate; Kooperation mit Muse-
en, Kulturinstituten und gemein-
nützigen Organisationen zur Prä-
sentation und Archivierung kultu-
reller Werke. Die Förderung von
Erziehung, Volks- und Berufsbil-
dung einschließlich der Studen-
tenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
insbesondere durch: Planung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Seminaren, Kon-
gressen und Konferenzen in Ko-
operation mit Unternehmen, Ver-
bänden, Regierungen, politischen
Parteien sowie öffentlichen und
gemeinnützigen privaten Insti-
tutionen; Einrichtung von Infor-
mationsplattformen und Vermitt-
lungszentren für den Austausch
von Fachkräften; die Förderung
der internationalen Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und der Völkerverstän-
digung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO),
insbesondere durch: Zusammen-
arbeit mit Schulen, Universitäten
und politischen Einrichtungen zur
Stärkung des interkulturellen Ver-
ständnisses; nichtwirtschaftliche
Kooperation mit öffentlich-recht-
lichen Einrichtungen und gemein-
nützigen Körperschaften mit ver-
gleichbaren Zielen; Förderung bi-
lateraler Investitionen im Sinne
des Gemeinwohls durch Vernet-
zung von Unternehmern, Insti-
tutionen und Politikern auf Kon-
gressen und Fachveranstaltungen
sowie über elektronische Informa-
tionsplattformen. Diese Zwecke
erfolgen im Sinne des § 52 Abs. 2
AO. Die Tätigkeit des Unterneh-
mens ist selbstlos und dient aus-
schließlich und unmittelbar dem
Gemeinwohl. Die Gesellschaft
verfolgt ausschließlich und unmit-
telbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbe-
günstigte Zwecke" der Abgaben-
ordnung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie ei-
genwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft werden nur für
die satzungsmäßigen Zwecke ver-
wendet. Die Gesellschafter erhal-
ten keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft. Die Ge-
sellschaft verwendet ihre Mittel
weder für die unmittelbare noch
für die mittelbare Unterstützung
oder Förderung politischer Partei-
en.
25.000,00 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Colak, Caner, * ‒.‒.‒‒, Istanbul
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Sen, Ahmet Baser, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
1.
Cuvalci, Ibrahim Baris,
* ‒.‒.‒‒, Istanbul/Türkei
Einzelprokura
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
17.01.2025 mit Änderung vom
03.04.2025 in § 1 (Firma) und § 2
(Gegenstand)
a)
08.04.2025
Hertz-Eichenro-
de

Historie 2

24.04.2025
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Ahmet Basar Sen
Geschäftsführer

08.04.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Caner Colak
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ahmet Baser Sen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ibrahim Baris Cuvalci
Prokurist