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a)
Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat
gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Kurfürstendamm 224, 10719 Ber-
lin
c)
Der Gegenstand des Unterneh-
mens besteht in der Förderung der
bilateralen Wirtschaftsbeziehun-
gen zwischen Deutschland und
der Türkei, insbesondere durch:
die Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr.
1 AO); die Förderung von Kunst
und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO); die Förderung von Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); die För-
derung der internationalen Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und der Völ-
kerverständigung (§ 52 Abs. 2
Nr. 13 AO). Die genannten Sat-
zungszwecke werden insbeson-
dere durch folgende Maßnahmen
verwirklicht: die Förderung von
Wissenschaft und Forschung (§
52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesonde-
re in den Bereichen Wirtschafts-,
Sozial-, Kultur- und Technologie-
wissenschaften sowie internatio-
nale Kooperation und nachhaltige
Entwicklung. Die Forschungstä-
tigkeit umfasst: Wirtschafts- und
Innovations-forschung: Untersu-
chung von Handels- und Investiti-
onsströmen zwischen Deutschland
und der Türkei, Erforschung nach-
haltiger wirtschaft-licher Entwick-
lung, Digitalisierung und Start-up-
Förderung; Sozialwissenschaft-
liche Studien: Analysen zu Mi-
gration, Integration und gesell-
schaftlichem Wandel in beiden
Ländern; Technologie- und Um-
weltforschung: Förderung wissen-
schaftlicher Arbeiten zu erneu-
erbaren Energien, Klimaschutz,
Smart Cities und nachhaltiger Mo-
bilität; Kulturwissenschaftliche
Forschung: Studien zu interkultu-
rellen Einflüssen, sprachlicher und
historischer Vernetzung sowie ge-
sellschaftlichem Zusammenleben;
Förderung von wissenschaftlichen
Kooperationen: durch Vernetzung
von Universitäten, Forschungsin-
stituten und Think-Tanks aus bei-
den Ländern; Vergabe von For-
schungsstipendien und Preisen zur
Unterstützung wissenschaftlicher
Arbeiten; Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen in Form
von Studien, Berichten und Fach-
publikationen; Durchführung von
wissenschaftlichen Tagungen,
Konferenzen und Workshops zum
Wissensaustausch und zur Vernet-
zung von Forschenden. Die För-
derung von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere
durch: Unterstützung von künst-
lerischen und kulturellen Projek-
ten, die den interkulturellen Dia-
log zwischen Deutschland und
der Türkei stärken. Dazu gehö-
ren: Bildende Kunst: Organisa-
tion von Aus-stellungen, Kunst-
wettbewerben und Künstler-resi-
denzen für Malerei, Skulptur, Fo-
tografie und digitale Kunst; Dar-
stellende Kunst: Förderung von
Theater-, Tanz- und Musikpro-
jekten, die sich mit gesellschaft-
lichen und kulturellen Themen
beider Länder auseinanderset-
zen; Literatur und Film: Unterstüt-
zung von Schriftstellern, Dichtern
und Filmemachern durch Lesun-
gen, Publikationen und Filmfesti-
vals mit interkulturellem Schwer-
punkt; Traditionelles und zeitge-
nössisches Kunsthandwerk: Er-
halt und Weiterentwicklung tra-
ditioneller Kunstformen wie Kal-
ligrafie, Keramik, Teppichknüp-
ferei oder Goldschmiedekunst in
Verbindung mit modernen Tech-
niken; Durchführung von inter-
kulturellen Kunst- und Kulturver-
anstaltungen in Form von Festi-
vals, Workshops, Symposien und
Diskussionsrunden; Vernetzung
von Künstlern und Kulturschaf-
fenden durch internationale Ko-
operationen, Austauschprogram-
me und Plattformen zur künstle-
rischen Zusammenarbeit; Digi-
tale und hybride Kunstförderung
durch Online-Kunstausstellun-
gen, interaktive Kulturplattfor-
men und audiovisuelle Medien-
formate; Kooperation mit Muse-
en, Kulturinstituten und gemein-
nützigen Organisationen zur Prä-
sentation und Archivierung kultu-
reller Werke. Die Förderung von
Erziehung, Volks- und Berufsbil-
dung einschließlich der Studen-
tenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
insbesondere durch: Planung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Seminaren, Kon-
gressen und Konferenzen in Ko-
operation mit Unternehmen, Ver-
bänden, Regierungen, politischen
Parteien sowie öffentlichen und
gemeinnützigen privaten Insti-
tutionen; Einrichtung von Infor-
mationsplattformen und Vermitt-
lungszentren für den Austausch
von Fachkräften; die Förderung
der internationalen Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und der Völkerverstän-
digung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO),
insbesondere durch: Zusammen-
arbeit mit Schulen, Universitäten
und politischen Einrichtungen zur
Stärkung des interkulturellen Ver-
ständnisses; nichtwirtschaftliche
Kooperation mit öffentlich-recht-
lichen Einrichtungen und gemein-
nützigen Körperschaften mit ver-
gleichbaren Zielen; Förderung bi-
lateraler Investitionen im Sinne
des Gemeinwohls durch Vernet-
zung von Unternehmern, Insti-
tutionen und Politikern auf Kon-
gressen und Fachveranstaltungen
sowie über elektronische Informa-
tionsplattformen. Diese Zwecke
erfolgen im Sinne des § 52 Abs. 2
AO. Die Tätigkeit des Unterneh-
mens ist selbstlos und dient aus-
schließlich und unmittelbar dem
Gemeinwohl. Die Gesellschaft
verfolgt ausschließlich und unmit-
telbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbe-
günstigte Zwecke" der Abgaben-
ordnung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie ei-
genwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft werden nur für
die satzungsmäßigen Zwecke ver-
wendet. Die Gesellschafter erhal-
ten keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft. Die Ge-
sellschaft verwendet ihre Mittel
weder für die unmittelbare noch
für die mittelbare Unterstützung
oder Förderung politischer Partei-
en. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Colak, Caner, * ‒.‒.‒‒, Istanbul
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Sen, Ahmet Baser, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
1.
Cuvalci, Ibrahim Baris,
* ‒.‒.‒‒, Istanbul/Türkei
Einzelprokura |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
17.01.2025 mit Änderung vom
03.04.2025 in § 1 (Firma) und § 2
(Gegenstand) |
a)
08.04.2025
Hertz-Eichenro-
de |