Die Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 171386 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.04.2010 hat die Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland gern. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, - Anteile oder Aktien an Gesellschaften gern. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, soweit diese nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, - Anteile oder Aktien an geschlossenen Publikums-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit diese unmittelbar und mittelbar nur in die in diesem Absatz genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Anteile oder Aktien an geschlossenen Spezial-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit diese unmittelbar und mittelbar nur in die in diesem Absatz genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben gern. § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere lediglich in den in § 253 Abs. 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen, - Derivate gern. § 261 Abs. 3 KAGB. Für geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich Gesellschafterdarlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB gewähren c) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und Buchstabe j) KAGB genannten Vermögensgegenstände. d) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und Buchstabe j) KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF, die mit den oben unter Absatz 2 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzmarktinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind; c) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 7. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 8. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 865.000,00 EUR. Die Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).