Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wilmsen, Carsten, Henstedt-Ulzburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.01.2024
Gödke
b)
Fall 29 |
22 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Prokura geändert bei:
Franke, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.08.2023
Gödke
b)
Fall 28 |
HRB 297: Deutsche Seereederei GmbH, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Franke, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 297: Deutsche Seereederei GmbH, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock. Bestellt als Geschäftsführer: Pietzka, Thomas Gerd, Isernhagen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 297: Deutsche Seereederei GmbH, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2021 mit der Deutsche Hotel und Resort Management GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 146617) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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