Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grimma im Muldental e.V., Grimma (VR 12) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Schulstr. 17
04668 Grimma
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 12
Amtsgericht: Grimma
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grimma im Muldental e.V. aus Grimma war im Handelsregister Grimma unter der Nummer VR 12 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grimma im Muldental e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grimma im Muldental e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Calendar 12.11.2009
Löschung

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grimma im Muldental e.V., Grimma, (Schulstr. 17, 04668 Grimma).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein "Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Muldental e.V." wurde am 14.10.2009 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Grimma VR 565) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 S.2 UmwG. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, sowiet sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.10.2009
Veränderung

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grimma im Muldental e.V., Grimma, (Schulstr. 17, 04668 Grimma).Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem übernehmenden Verein "Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Muldental e.V." mit Sitz in Wurzen (Amtsgericht Grimma 565) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2009 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlungen vom 21.01.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 21.01.2009. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins. Als nicht eingetragen wird veröffentlich: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie biinnen sechs Monaten nach demTag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

12.11.2009
Registervorgang

Löschung 06.11.2009