Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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c)
die Herstellung von und der Handel mit
Spielwaren, insbesondere von
Jonglageartikeln, sowie der Handel mit
Drachensportartikeln. Die Gesellschaft ist
berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen,
die geeignet sind, den Gegenstand des
Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft
kann andere Unternehmen gleicher oder
verwandter Art gründen, erwerben oder
sich an ihnen beteiligen. |
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b)
Geschäftsführer:
Kriedemann, Jan, Rheda-Wiedenbrück,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
16.10.2025
Meier |
HRB 41190: Diabolo Freizeitsport GmbH, Bielefeld, Friedhofstraße 2, 33659 Bielefeld. Prokura erloschen: Monkenbusch, Elisabeth, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 41190: Diabolo Freizeitsport GmbH, Bielefeld, Breite Str. 28, 33602 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedhofstraße 2, 33659 Bielefeld. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Monkenbusch, Elisabeth, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 41190: Diabolo Freizeitsport GmbH, Bielefeld, Breite Str. 28, 33602 Bielefeld. Bestellt als Geschäftsführer: Schelletter, Timo, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Deppe, Wilfried, Melle, * ‒.‒.‒‒.
Diabolo Freizeitsport GmbH, Bielefeld, Breite Str. 28, 33602 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2013. Geschäftsanschrift: Breite Str. 28, 33602 Bielefeld. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmes ist der Handel mit Spielwaren, insbesondere Sportdrachen und Jonglierartikeln. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. (3) Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Deppe, Wilfried, Melle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung vom Gesamtvermögen der Diabolo Freizeitsport, Inh. Wilfried Deppe e.K. mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 16019 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.08.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.