HRB 20739: Diakonie Rhein-Kreis Neuss Kindertageseinrichtungen gGmbH, Neuss, Venloer Straße 68, 41462 Neuss. Einzelprokura: Butzmühlen, Svenja, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20739: Evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim gGmbH, Neuss, Venloer Straße 68, 41462 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I. (Firma und Sitz) Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Diakonie Rhein-Kreis Neuss Kindertageseinrichtungen gGmbH.
HRB 20739: Evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim gGmbH, Neuss, Venloer Straße 68, 41462 Neuss. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.01.2021 eingetragen worden.
HRB 20739: Evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim gGmbH, Neuss, Venloer Straße 68, 41462 Neuss. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.01.2020 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20739: Evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim gGmbH, Neuss, Venloer Straße 68, 41462 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer VI (Stammkapital) und mit ihr zur Durchführung der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2020 den Teilbetrieb Kindertagesstätten des Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V. mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss VR 2948) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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