Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 12 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der
Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger
vom selben Tag mit der DSP ELBDIAKONIE gemeinnützige
GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 100604)
verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem
Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am
14.08.2025 wirksam geworden. |
a)
14.08.2025
Andresen
b)
Fall 15 |
HRB 88825: Diakonie St. Pauli Gemeinnützige GmbH, Hamburg, Antonistraße 12, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DSP Alltagsbegleiter Diakonie gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 136779) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88825: Diakonie St. Pauli Gemeinnützige GmbH, Hamburg, Antonistraße 12, 20359 Hamburg. Prokura erloschen Schulze, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Minners, Claudia, Jesteburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88825: Diakonie St. Pauli Gemeinnützige GmbH, Hamburg, Antonistraße 12, 20359 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schneider, Gerd, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Schneider-Koch, Sonja, Thomasburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 88825: Diakonie St. Pauli Gemeinnützige GmbH, Hamburg, Antonistraße 12, 20359 Hamburg. Berichtigt, nun: (1) Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftigter Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Diakoniestation (Ambulanter Pflegedienst) und weiterer Diakonischer Einrichtungen (z. B. Jugendhaus, Familienberatungsstelle) im kirchlich-diakonischen Auftrag, insbesondere der St. Pauli Kirche. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
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