HRB 14063: Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH, Leezen, Retgendorfer Straße 4, 19067 Leezen OT Rampe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gläsemann, Petra, Ludwigslust, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14063: Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH, Leezen, Retgendorfer Straße 4, 19067 Leezen OT Rampe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Retgendorfer Straße 4, 19067 Leezen OT Rampe. Förderung - der Jugend- und Altenhilfe - der Erziehung - des öffentlichen Gesundheitswesens - des Wohlfahrtswesens - der Volks- und Berufsbildung - des mildtätigen Handels. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorstehenden steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Stobbe, Jürgen Gerhard, Ludwigslust, * ‒.‒.‒‒; Tweer, Thomas, Bad Kleinen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietrich, Jörn, Schwerin, * ‒.‒.‒‒; Melchert, Sven, Barnekow OT Krönkenhagen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 850) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.05.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.