Diakonieverein- Seniorenzentrum Osterholz-Scharmbeck e. V., Osterholz-Scharmbeck
Firmendaten
Anschrift:
Diakonieverein- Seniorenzentrum Osterholz-Scharmbeck e. V.
An der Hören 15
27711 Osterholz-Scharmbeck
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: VR 160209
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: eV
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 1
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Diakonieverein- Seniorenzentrum Osterholz-Scharmbeck e. V. aus Osterholz-Scharmbeck ist im Register unter der Nummer VR 160209 im Amtsgericht Walsrode verzeichnet.
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Registermeldungen
1VR 160209: Diakonieverein- Seniorenzentrum Osterholz-Scharmbeck e. V., Osterholz-Scharmbeck (An der Hören 15, 27711 Osterholz-Scharmbeck). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2020 (mit Klarstellung vom 06.01.2021) sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliedersammlung vom 03.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.11.2020 Teile des Vermögens (Betrieb Altenpflegeheim Haus am Hang) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Diakonisches Seniorenzentrum Haus am Hang gGmbH mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck (Amtsgericht Walsrode HRB 208826) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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