HRA 702521: Die Immobilisten Gesellschaft für Objektbetreuung mbH & Co. KG, Markdorf, Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Boy, Michaela, Immenstaad am Bodensee, * ‒.‒.‒‒.
HRA 702521:Die Immobilisten Gesellschaft für Objektbetreuung mbH & Co. KG, Markdorf, Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf.Prokura erloschen: Hafner, Matthias, Stetten, * ‒.‒.‒‒.
Die Immobilisten Gesellschaft für Objektbetreuung mbH & Co. KG, Markdorf, Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf. (die Übernahme von Verwaltungen und Vermittlungen sowie Vermietungen von Immobilien jeder Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 04179 Leipzig, Geschäftsanschrift: Lützner Straße 149, 04179 Leipzig. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: DI. Immobilien Management GmbH, Markdorf (Freiburg i. Br. HRB 706187). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hafner, Matthias, Stetten, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Die Immobilisten Gesellschaft für Objektbetreuung mbH", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 580643) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.