Die Police Vermittlung von Versicherungen GmbH, Melle (Körnerstr. 4, 32130 Enger). Die Verschmelzung ist mit Eintragung in das Register des unter Firma Die Police Vermittlung von Versicherungen e.Kfr. mit Niederlassung in Enger auftretenden Einzelkaufmanns Nietsch, Inge, Enger, * ‒.‒.‒‒ (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 7317) am 18.07.2008 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Die Police Vermittlung von Versicherungen GmbH, Melle (Körnerstr. 4, 32130 Enger). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Die Police Vermittlung von Versicherungen e. K. auftretenden Kaufmann Frau Inge Nietsch, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft Körnerstraße 4, 32130 Enger übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.