Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
3.
Dittmeyer, Ewelina, * ‒.‒.‒‒,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
16.07.2025
Kaiser |
HRB 561 NI: Dittmeyer's Austern-Compagnie GmbH, List/Sylt, Hafenstr. 10-12, 25992 List/Sylt. Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 18.08.2021/19.08.2021 mit der Dittmeyer's Frucht-Plantagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 80089) -herrschende Gesellschaft-, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 20.08.2021 zugestimmt hat.
HRB 561 NI: Dittmeyer's Austern-Compagnie GmbH, List/Sylt, Hafenstr. 10-12, 25992 List/Sylt. Prokura: 1. Bohlig, Christoffer, * ‒.‒.‒‒, Flensburg; Einzelprokura.
HRB 561 NI: Dittmeyer's Austern-Compagnie GmbH, List/Sylt, Hafenstr. 10-12, 25992 List/Sylt. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Pöhner, Bine.
Dittmeyer's Austern-Compagnie GmbH, List/Sylt, Hafenstr. 10-12, 25992 List/Sylt. Der mit der Dittmeyer's Frucht-Plantagen GmbH & Co. KG, Hamburg bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 13.09.2010 mit Wirkung zum 30.09.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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