Dortmunder Union - Frankfurter Brauhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund (Rheinische Str. 2, 44137 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brau und Brunnen Aktiengesellschaft am 15.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dortmunder Union - Frankfurter Brauhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund (Rheinische Str. 2, 44137 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2005 mit der Brau und Brunnen AG mit Sitz in Dortmund (AG Dortmund HRB 3636) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dortmunder Union - Frankfurter Brauhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund (Rheinische Str. 2, 44137 Dortmund). Bestellt zum Geschäftsführer: Nottscheid, Hubertus, Langen, * ‒.‒.‒‒; Nicht mehr Geschäftsführer: Wulff, Erich, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.