HRB 35044: Dr. August Oetker Pensions-GmbH, Bielefeld, Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Heino, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Jutz, Manfred, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dierks, Verena, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 35044: Dr. August Oetker Pensions-GmbH, Bielefeld, Lutterstraße 14, 33617 Bielefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.06.2021 Teile ihres Vermögens, nämlich Verpflichtungen aus Pensionen und Pensionsanwartschaften gegenüber vormals bei der übernehmenden Gesellschaft und den der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnenden Gesellschaften beschäftigten Rentnern und Rentenanwärtern sowie gegenüber den Rentenempfängern mit allen Rechten und Pflichten, ferner Vermögenswerte in einem Umfang, der für die übernehmende Gesellschaft ausreicht, sämtliche dieser übernommenen Verpflichtungen voll zu finanzieren, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Chemische Fabrik Budenheim KG mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRA 850) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.