Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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|
|
c)
Personendaten von Amts wegen korrgiert;
im Wege der Sonderrechtsnachfolge ausgeschieden:
Kommanditist:
Fleissner-Mikorey, Brigitte, München, * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 26.393,13 EUR
Im Wege der Sonderrechtsnachfoge eingetreten:
Kommanditist:
BFM Familien GmbH, Gmund am Tegernsee (Amtsgericht
München HRB 285252),
Haftsumme: 26.393,13 EUR |
a)
24.06.2025
Lebelt |
HRA 63060: Dr. Fleissner GmbH & Co Verwaltungs KG, München, Sendlinger Str. 29, c/o Kanzlei Tomanke Hönig, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Thomas-Wimmer-Ring 11, 80539 München.
HRA 63060: Dr. Fleissner GmbH & Co Verwaltungs KG, München, Sendlinger Str. 29, c/o Kanzlei Tomanke Hönig, 80331 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.12.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Kommanditanteil an der Alpina Grundstücksverwertung GmbH & Co. KG, diese eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München HRA 84593) auf die Fleissner Familienholding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 104382) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 63060: Dr. Fleissner GmbH & Co Verwaltungs KG, München, Sendlinger Str. 29, c/o Kanzlei Tomanke Hönig, 80331 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.10.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (gesamten Kommanditkapitalanteil an der Franckh-Kosmos Verlags-GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart, sämtliche an der Franckh-Kosmos Verlags-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart bestehenden Geschäftsanteile, sämtliche Geschäftsanteile an der Franckh-Kosmos Finance GmbH mit Sitz in Stuttgart) auf die Chr. Belser Gesellschaft für Verlagsgeschäfte GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 10066) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 63060: Dr. Fleissner GmbH & Co Verwaltungs KG, München, Sendlinger Str. 29, c/o Kanzlei Tomanke Hönig, 80331 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.10.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (sämtliche an der F.A. Herbig Verlagsbuchhaltung GmbH mit Sitz in München bestehenden Geschäftsanteile; sämtliche an der Belser Reich AG mit Sitz in Luzern (Schweiz) bestehenden Aktien) auf die Herbig Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 104394) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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