Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 8 |
c)
Gemäß § 2 WpIG erlaubnispflichtige
Wertpapierdienstleistungen der
Anlagevermittlung (nach § 2 Abs. 2 Nr. 3
WpIG), der Anlageberatung (nach § 2 Abs. 2
Nr. 4 WpIG) der Abschlussvermittlung
(nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG), sowie der
Finanzportfolioverwaltung (nach § 2 Abs. 2
Nr. 9 WpIG). Das Unternehmen ist
außerdem befugt, neben der Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen auch
Finanzinstrumente für eigene Rechnung
anzuschaffen oder zu veräußern, ohne dass
es sich hierbei um Eigenhandel handelt
(Eigengeschäft, § 15 Abs. 3 WpIG). Das
Unternehmen ist nicht befugt, in
Zusammenhang mit den
Wertpapierdienstleistungen Eigentum oder
Besitz an Geldern oder Wertpapieren von
Kunden zu haben. Ferner erbringt das
Unternehmen nicht-erlaubnispflichtige
Finanzdienstleistungen, wie beispielsweise
Vermögensberatungen ohne Bezug auf
bestimmte Finanzinstrumente, nicht-
öffentliche Analysen von
Finanzinstrumenten, Finanzplanungen,
sowie Vermögens-Controlling und
Vermögensreporting. |
|
b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Dr. Peterreins, Hannes, Starnberg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Cassel, Jochen, Tutzing, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Vertretungsbefugnis geändert:
Peterreins, Mirjana, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Cassel, Jochen, Tutzing, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2025 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen. |
a)
01.09.2025
Dr. Schwarz |
| 3 |
c)
Erbringung von Finanzdienstleistungen der
Anlage- und Abschlussvermittlung sowie
der Finanzportfolioverwaltung gemäß § 32
Absatz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1-3
KWG. Das Unternehmen ist nicht befugt,
sich bei der Erbringung von
Finanzdienstleistungen Eigentum oder
Besitz an Geldern oder Wertpapieren von
Kunden zu verschaffen. Das Unternehmen
handelt nicht auf eigene Rechnung mit
Finanzinstrumenten. |
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|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2004 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen. |
a)
08.11.2004
Lutz
b)
Beschluss Bl. 15 SB;
neue Satzung Bl. 17 SB; |
HRB 138660:Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH, München, Söltlstr. 2, 81545 München.Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Söltlstr. 2a, 81545 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Gemäß § 32 KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen der Anlagevermittlung (nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), der Anlageberatung (nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), der Abschlussvermittlung (nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), sowie der Finanzportfolioverwaltung (nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG). Dabei ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Ferner erbringt das Unternehmen nicht-erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen, wie beispielsweise Vermögensberatungen ohne Bezug auf bestimmte Finanzinstrumente, nicht-öffentliche Analysen von Finanzinstrumenten, Finanzplanungen, sowie Vermögens-Controlling und Vermögens-Reporting. Das Unternehmen betreibt keinen Eigenhandel mit Finanzinstrumenten, darf aber gemäß § 32 Abs. 1a KWG Finanzinstrumente im Anlagevermögen als Eigenbestand halten. Das Unternehmen arbeitet mit gebundenen Agenten gemäß § 2 Abs. 10 KWG zusammen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Cassel, Jochen, München, * ‒.‒.‒‒; Peterreins, Mirjana, München, * ‒.‒.‒‒.
Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH, München (Söltlstr.2, 81545 München). Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Nicht erlaubnispflichtige Vermögensberatung, sowie Vermögens-Controlling und -Reporting; Erbringung von Finanzdienstleitungen der Anlage- und Abschlussvermittlung, sowie der Finanzportfolioverwal-tung gemäß § 32 Absatz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nm.1 - 3 KWG; erlaubnispflichtige Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG; Abschlussvermittlung gemäß § 34 c GewO von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft,den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oderKommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren vonKunden zu verschaffen. Das Unternehmen handelt nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten. Das Unternehmen arbeitet mit gebundenen Agenten gemäß § 2 Abs. 10 KWG zusammen.
Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH, München (Söltlstr.2, 81545 München). Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Nicht erlaubnispflichtige Anlage- und Vermögensberatung, sowie Vermögens-Controlling und -Reporting; ferner Erbringung von Finanzdienstleistungen der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Finanzportfolioverwaltung gemäß § 32 Absatz 1 i.V.m. § 1 Abs.1 a Satz 2 Nrn. 1-3 KWG. Abschlussvermittlung gemäß § 34 c GewO von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Das Unternehmen handelt nicht auf eigene Rechnung mitFinanzinstrumenten. Das Unternehmen arbeitet mit gebundenen Agenten gemäß § 2 Abs. 10 KWG zusammen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
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