Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Langer, Christoph, Geislingen an der Steige,
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a)
22.05.2025
Eichelberger |
HRB 720993: Dr. Ulrich Knapp GmbH, Remseck am Neckar, Wasenstr. 81/1, 71686 Remseck am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Dauer der Gesellchaft, Geschäftsjahr), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 13 (Bewertung generell und bei Einziehung und Kündigung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Friolzheimer Strasse 5, 70499 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen, die Erbringung von Dienstleistungen, der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken, die Werbung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben und verwandter Aufgaben.
HRB 720993: Dr. Ulrich Knapp GmbH, Remseck am Neckar, Wasenstr. 81/1, 71686 Remseck am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.11.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Knapp GmbH", Remseck a.N. (Amtsgericht Stuttgart HRB 204929) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dr. Ulrich Knapp GmbH, Remseck am Neckar (Wasenstr. 81/1, 71686 Remseck am Neckar). Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.