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Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin (HRB 15363 B) schwebend

Firmendaten

Anschrift
Lessingstr. 79
13158 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 15363 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 15363 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 04.10.2006
Veränderung

Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Lessingstr. 79, 13158 Berlin). Firma: Drinks & Food Liquidationsgesellschaft mbH Rechtsform: Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 26.09.2006 ist die Firma geändert..

Calendar 15.09.2006
Veränderung

Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Lessingstr. 79, 13158 Berlin). ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..

Calendar 28.10.2005
Veränderung

Drinks & Food Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Lessingstr. 79, 13158 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Weinkellerei Max Burkhardt GmbH mit dem Sitz in Zahna (Amtsgericht Stendal, HRB 6649) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..