DruckHaus RIECK Delmenhorst GmbH & Co. KG, Delmenhorst, Sulinger Straße 66, 27751 Delmenhorst. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRB 207118) am 26.09.2012 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
DruckHaus RIECK Delmenhorst GmbH & Co. KG, Delmenhorst, Sulinger Straße 66, 27751 Delmenhorst. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 mit Ergänzung vom 17.09.2012 im Wege des Formwechsels in die DruckHaus RIECK Delmenhorst GmbH mit Sitz in Delmenhorst umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.