Dyckerhoff Ausbauprodukte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden (Biebricher Str. 68, 65203 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dyckerhoff Aktiengesellschaft am 20.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dyckerhoff Ausbauprodukte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden (Biebricher Str. 68, 65203 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dyckerhoff AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2035) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.