5 |
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b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsführer:
Klinger, Richard Karl, Kochel a.See, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2025 hat die
Einfügung der Ziff. 11 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung
beschlossen. |
a)
29.04.2025
Wackerbauer |
3 |
b)
Großweil, Landkreis Garmisch-
Partenkirchen |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2004 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
19.08.2004
Lutz
b)
Beschluss Bl. 9 SB;
neue Satzung Bl. 10 SB; |
2 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Salvamoser, Klaus, Elektrotechniker, Kochel am
See |
Einzelprokura:
Hesse, Wolfgang, Weilheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.08.2004
Weber |
1 |
a)
E-PARKS Elektroanlagenbau GmbH
b)
Kochel am See, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen
c)
Entwicklung, Planung, Bau und Vertrieb von
Elektroanlagen, Meß-, Steuerungs-und
Regeltechnik sowie Inbetriebnahme solcher
Anlagen. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Salvamoser, Klaus, Elektrotechniker, Kochel am
See
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Klinger, Richard, Elektromeister, Kochel am See
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1992 |
a)
23.10.2001
Oster
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.02.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 So. |