Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
| 11 |
|
b)
Nicht mehr Persönlich haftender Ge-
sellschafter:
1. WS Schulte Grundstücksbeteili-
gungsgesellschaft mbH |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. |
a)
04.02.2025
Haase |
HRA 1187 FF: E. Schulte GmbH & Co. KG, Strausberg, Walkmühlenstraße 29a, 15344 Strausberg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Walkmühlenstraße 29a, 15344 Strausberg
HRA 1187 FF: E. Schulte GmbH & Co. KG, Strausberg, Große Straße 75, 15344 Strausberg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2013 Teile seines Vermögens, nämlich das Vermögen des geschäftsbereiches "Erbringung von Bauleistungen" aus seinem Vermögen ausgegliedert und auf die neu gegründete Schulte Bau GmbH mit Sitz in Strausberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14776 FF übertragen.
HRA 1187 FF: E. Schulte GmbH & Co. KG, Strausberg, Große Straße 75, 15344 Strausberg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Große Straße 75, 15344 Strausberg
E. Schulte GmbH & Co. KG, Strausberg(August-Bebel-Str. 13/14, 15344 Strausberg). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SH fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Strausberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 7588 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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