Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
26.09.2025
Gerst |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 27.01.2025
(17 IN 285/12) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
11.03.2025
Nübel |
E.M. Leasing GmbH, Heilbronn, Gymnasiumstr. 35, 74072 Heilbronn. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG Prokura von Amts wegen gelöscht bei: Sandler, Ruth, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 17 IN 285/12) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und die konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei Auflösung der Gesellschaft nicht automatisch fort. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt.
E.M. Leasing GmbH, Heilbronn, Gymnasiumstr. 35, 74072 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Hagmann, Frank, Eggenstein- Leopoldshafen, * ‒.‒.‒‒.
E.M. Leasing GmbH, Heilbronn, Gymnasiumstr. 35, 74072 Heilbronn.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EM Mobilien Leasing GmbH & Co. KG", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 104684) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EM Management GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108811) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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