HRB 226679: ECOLOHE AG, Grafing, Landkreis Ebersberg, Moosstr. 28, 85567 Grafing bei München. Die Hauptversammlung vom 08.07.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ECOLOHE GmbH mit dem Sitz in Grafing b.München (Amtsgericht München HRB 267994) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 267994: ECOLOHE GmbH, Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, Moosstraße 28, 85567 Grafing b.München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2021. Geschäftsanschrift: Moosstraße 28, 85567 Grafing b.München. Gegenstand des Unternehmens: Bau und Betrieb von Trocknungsanlagen, Vertrieb von Hackschnitzeln, Beteiligung, Bau und Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse sowie Versorgung von Weiterverteilern mit Strom und von Endverbrauchern mit Wärme sowie Beratung derartiger Unternehmen. Stammkapital: 560.100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lechner, Martin, Grafing b.München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ECOLOHE AG mit dem Sitz in Grafing b.München (Amtsgericht München HRB 226679). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.