HRB 6390: EES Beteiligungs-GmbH, Zwickau, Emilienstraße 24 a, 08056 Zwickau. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 6390: EES Beteiligungs-GmbH, Zwickau, Emilienstraße 24 a, 08056 Zwickau. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nun Liquidator: Katzer, Jürgen, Zwickau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6390: EES Beteiligungs-GmbH, Zwickau, Emilienstraße 24 a, 08056 Zwickau. Die EES Bahn GmbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 23694) und die FSH Facility Service GmbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 21543) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EES Beteiligungs-GmbH, Zwickau, Emilienstraße 24 a, 08056 Zwickau. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 57.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der AW Holding GmbH mit dem Sitz in Zwickau und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 57.000,00 EUR.
EES Beteiligungs-GmbH, Zwickau, Emilienstraße 24 a, 08056 Zwickau. Die AW Holding GmbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 19154) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2011 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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