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a)
EMG Culture gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Karlsruhe
Geschäftsanschrift:
Jasminweg 6, 76327 Pfinztal
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zweck" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Sie ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Gesellschaft ist: Die
Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe, die Hilfe für
Flüchtlinge und Migranten, der
internationalen Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
von Kunst und Kultur, des Umweltschutzes
sowie des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher
Zwecke.
(3) Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch interkulturelle und
interreligiöse Bildungsangebote, integrative
Projekte und Dialogformate
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
Programme zur
Sprachförderung, Beratung und Coaching,
kulturelle Veranstaltungen
(Konzerte, Theater, Ausstellungen),
Workshops zum Umweltschutz,
Demokratie und kultureller Vielfalt,
Gedenkveranstaltungen,
Kooperationen mit gemeinnützigen
Organisationen sowie internationale
Partnerschaften insbesondere in Europa.
(4) Die Gesellschaft wird ihre Tätigkeit
entsprechend dieser Satzung ausüben.
(5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt
werden.
(7) Die Gesellschaft kann als freier Träger
tätig sein, Einrichtungen betreiben
und Fördermittel einwerben.
(8) Die Gesellschaft kann
Veranstaltungsräume mieten, pachten oder
erwerben und betreiben.
(9) Die Gesellschaft kann Mittel aus
öffentlichen und privaten Quellen
einwerben (z. B. Fördermittel, Spenden,
Sponsoring).
(10)Die Gesellschaft darf wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe im Sinne der AO
führen, sofern diese der Verwirklichung der
gemeinnützigen Zwecke
dienen.
(11)Die Gesellschaft darf Rücklagen im
Rahmen des § 62 AO bilden, soweit
dies zur nachhaltigen Erfüllung ihrer
satzungsgemäßen Zwecke
erforderlich ist. |
500,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Engel, Michael, Pfinztal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2025. |
a)
22.10.2025
Sauter |