Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
11 |
a)
ENGIE Wind SPV GmbH |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 05.12.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma). |
a)
27.12.2023
Kruel |
HRB 160041 B: ENGIE Windpark Schkortleben Finance GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin. Änderung zu Nr. 5: Aktualisierung des Wohnortes, wie folgt: Geschäftsführer: Dr. Ahadi-Oskui, Turang, * ‒.‒.‒‒, Mühlenbecker Land OT Schildow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 160041 B: ENGIE Windpark Schkortleben Finance GmbH, Berlin, Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist wegen behördlicher Umbenennung des Straßennamens von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin
HRB 160041 B: ENGIE Windpark Schkortleben Finance GmbH, Berlin, Tempelhofer Weg 44, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tempelhofer Weg 44, 10829 Berlin
HRB 160041 B: ENGIE Windpark Schkortleben Finance GmbH, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ENGIE Windpark Schkortleben Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 160407 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf d Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.ie Gesellschaft verschmolzen.
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