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c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützige, mildtäti-
ge und kirchliche Zwecke im
Sinne des Abschnitts Steuer-
begünstigte Zwecke der Abga-
benordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft
ist die Unterstützung ande-
rer steuerbegünstigter Körper-
schaften, insbesondere der
steuerbegünstigten Einrich-
tungen der Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH, bei ihren origi-
nären Aufgaben, insbesonde-
re durch die Förderung des öf-
fentlichen Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesund-
heitspflege, der Altenhilfe, des
Berufsbildung, des Wohlfahrt-
wesens sowie durch die Unter-
stützung hilfsbedürftiger Per-
sonen im Sinne des § 53 Abga-
benordnung, ebenso durch die
Förderung der christlichen Re-
ligion katholischen Bekenntnis-
ses.
(3) Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch das planmä-
ßige Zusammenwirken nach §
57 Abs. 3 AO mit den zum Un-
ternehmensverbund um die Eli-
sabeth Vinzenz Verbund GmbH
gehörenden Gesellschaften,
die die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 AO erfüllen und in
der Anlage zu diesem Gesell-
schaftsvertrag aufgeführt sind.
Die Leistungen umfassen Lie-
ferungen und Beratungs-, Pro-
jektsteuerungs- und Verwal-
tungs(dienst)leistungen im Be-
reich IT, Bauwesen und ande-
rer Shared Services.
Betreffend den Bereich Bauwe-
sen umfasst dies insbesondere
die gesamtheitliche Beratung,
Steuerung, Überwachung und
Koordination von Baurprojek-
ten in allen Phasen der Projekt-
abwicklung, von der Initiierung
und Planung über die Realisie-
rung bis hin zur Fertigstellung
und Übergabe.
Betreffend den Bereich IT um-
fasst dies insbesondere die ge-
samt-heitliche fachliche und
strategische Beratung auf dem
Gebiet der IT, die Übernahme
von Verwaltungs- und Support-
diensleistungen auf dem Ge-
biet der IT, die Prüfung und
Durchführung von Maßnahmen
der IT-Sicherheit.
(4) Die Gesellschaft kann alle
Geschäfte tätigen, die der Er-
reichung oder Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen,
insbesondere auch andere ver-
gleichbare Dienstleistungen er-
bringen. Sie ist berechtigt, an-
dere Gesellschaften oder Ein-
richtungen zu gründen, zu ver-
walten, zu übernehmen oder
sich an ihnen beteiligen. Sie
ist berechtigt, Zweigniederlas-
sungen zu errichten. Die Ge-
sellschaft kann sich zur Erfül-
lung ihrer Aufgaben einer Hilfs-
person im Sinne des § 57 Abs.
1 Satz 2 AO bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt.
(5) Darüber hinaus kann der
Zweck der Gesellschaft durch
die Zuwendung von Mitteln im
Sinne des § 58 Nr. 1 der Abga-
benordnung zur Förderung der
in Ziffer 2 genannten Zwecke
durch andere steuerbegüns-
tigte Körperschaften verwirk-
licht werden, insbesondere für
die steuerbegünstigten Einrich-
tungen der Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH in den unmit-
telbaren und mittelbaren Be-
teiligungen der Gesellschaft
zur Verwirklichung ihrer steuer-
begünstigten Zwecke. Die Zu-
wendung erfolgt vorbehaltlich
des Nachweises der Steuerbe-
güngstigten gemäß § 58a AO.
(6) Die Gesellschaft ist selbst-
los tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftli-
che Zwecke.
(7) Mittel der Gesellschaft
dürfen nur für die satzungs-
mäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Per-
son durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnis-
mäßig hohe Vergütungen be-
günstigt werden.
(8) Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflö-
sung der Körperschaften oder
Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke nicht mehr als ihre ein-
gezahlten Kapitalanteile und
den gemeinen Wert ihrer ge-
leisteten Sacheinlagen zurück.
(9) Bei Auflösung der Gesell-
schaft oder bei Wegfall steuer-
begünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Gesellschaft,
soweit es die eingezahlten Ka-
pitalanteile der Gesellschaft
und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen über-
steigt, an die Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH, die diese Mit-
tel unmittelbar und ausschließ-
lich für gemeinnützige, mildtä-
tige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.
(10) Die Gesellschaft erkennt
die vom Erzbischof von Ber-
lin erlassene Grundordnung
des kirchlichen Dienstes im
Rahmen kirchlicher Arbeitsver-
hältnisse sowie die Arbeitsver-
tragsrichtlinien des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) und
das Mitarbeitervertretungs-
recht für den Bereich der (Erz-)
Diözese und die dazu ergan-
genen Regelungen in ihrer je-
weiligen Fassung als verbind-
lich an und wird diese anwen-
den; das gleiche gilt, wenn die
vorgenannten Bestimmungen
durch andere Regelungen er-
setzt werden. |
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a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
27.11.2025 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 3
(Gegenstand) und § 14 (Inkraft-
reten, Zustimmungserfordernis-
se). |
a)
08.01.2026
von La Cheval-
lerie |
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b)
Geschäftsführer:
7.
Freytag, Florian, * ‒.‒.‒‒, Sch-
neverdingen |
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a)
15.07.2025
Valtin |
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c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts Steuerbegünstigte Zwecke
der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Unterstützung anderer steuerbe-
günstigter Körperschaften, insbe-
sondere der steuerbegünstigten
Einrichtungen der Elisabeth Vin-
zenz Verbund GmbH, bei ihren
originären Aufgaben, insbesonde-
re durch die Förderung des öffent-
lichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege,
der Altenhilfe, des Berufsbildung,
des Wohlfahrtwesens sowie durch
die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Ab-
gabenordnung, ebenso durch die
Förderung der christlichen Religi-
on katholischen Bekenntnisses.
(3) Der Satzungszweck wird ver-
wirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken nach § 57 Abs.
3 AO mit den zum Unternehmens-
verbund um die Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH gehörenden Ge-
sellschaften, die die Vorausset-
zungen der §§ 51 bis 68 AO erfül-
len und in der Anlage zu diesem
Gesellschaftsvertrag aufgeführt
sind.
Die Leistungen umfassen Lie-
ferungen und Beratungs-, Pro-
jektsteuerungs- und Verwal-
tungs(dienst)leistungen im Be-
reich IT, Bauwesen und anderer
Shared Services.
Betreffend den Bereich Bauwe-
sen umfasst dies insbesondere die
gesamtheitliche Beratung, Steue-
rung, Überwachung und Koordi-
nation von Baurprojekten in allen
Phasen der Projektabwicklung,
von der Initiierung und Planung
über die Realisierung bis hin zur
Fertigstellung und Übergabe.
Betreffend den Bereich IT umfasst
dies insbesondere die gesamt-heit-
liche fachliche und strategische
Beratung auf dem Gebiet der IT,
die Übernahme von Verwaltungs-
und Supportdiensleistungen auf
dem Gebiet der IT, die Prüfung
und Durchführung von Maßnah-
men der IT-Sicherheit.
(4) Die Gesellschaft kann alle Ge-
schäfte tätigen, die der Erreichung
oder Förderung des Gesellschafts-
zwecks dienen, insbesondere auch
andere vergleichbare Dienstleis-
tungen erbringen. Sie ist berech-
tigt, andere Gesellschaften oder
Einrichtungen zu gründen, zu ver-
walten, zu übernehmen oder sich
an ihnen beteiligen. Sie ist berech-
tigt, Zweigniederlassungen zu er-
richten. Die Gesellschaft kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, so-
weit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt.
(5) Darüber hinaus kann der
Zweck der Gesellschaft durch die
Zuwendung von Mitteln im Sin-
ne des § 58 Nr. 1 der Abgabenord-
nung zur Förderung der in Ziffer
2 genannten Zwecke durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften
verwirklicht werden, insbesonde-
re für die steuerbegünstigten Ein-
richtungen der Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH in den unmittel-
baren und mittelbaren Beteiligun-
gen der Gesellschaft zur Verwirk-
lichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich des Nachweises der
Steuerbegüngstigten gemäß § 58a
AO.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
(7) Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Es
darf keine Person durch Ausga-
ben, die dem Zweck der Körper-
schaft fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigt werden.
(8) Die Gesellschafter dürfen kei-
ne Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mit-
teln der Körperschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Körper-
schaften oder Wegfall steuerbe-
günstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer ge-
leisteten Sacheinlagen zurück.
(9) Bei Auflösung der Gesell-
schaft oder bei Wegfall steuerbe-
günstigter Zwecke fällt das Ver-
mögen der Gesellschaft, soweit
es die eingezahlten Kapitalanteile
der Gesellschaft und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen übersteigt, an die Elisa-
beth Vinzenz Verbund GmbH,
die diese Mittel unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden hat. |
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a)
15.01.2025
Bruckmann |
| 15 |
b)
Geschäftsanschrift:
Alarichstraße 12-17, 12105 Berlin |
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a)
15.01.2025
Morgenstern |
| 14 |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Kell, Florian
Geschäftsführer:
6.
Schönherr, Daniel, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen |
Nicht mehr Prokurist:
4. Friedrich, Andrea |
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a)
07.01.2025
Demirel |