Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nach Sitzverlegung
Persönlich haftender Gesellschafter:
EWH Management GmbH & Co. KG, Wickede
(Amtsgericht Arnsberg HRA 9348)
von der Vertretung ausgeschlossen. |
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a)
26.05.2025
Deese |
3 |
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b)
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
EWH Management GmbH & Co. KG, Leipzig (AG
Leipzig HRA 14510)
von der Vertretung ausgeschlossen. |
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a)
02.09.2004
Pehle |
EWH Holding GmbH & Co. KG, Wickede (Ruhr) (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 mit Berichtigung vom 28.09.2006 in §§ 1 und 4 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2006 mit der ASE WICKEDE Geschäftsführung GmbH mit Sitz in Wickede (Amtsgericht Arnsberg HRB 4568) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EWH Holding GmbH & Co. KG, Wickede (Ruhr) (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 mit Berichtigung vom 28.09.2006 in §§ 1 und 4 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der EWH Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wickede (Amtsgericht Arnsberg HRB 4555) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EWH Holding GmbH & Co. KG, Wickede (Ruhr) (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: EWH Management GmbH & Co. KG, Keitum/Sylt (Amtsgericht Flensburg HRA 5040 FL).
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