Eckstein Farben Holding GmbH & Co. KG, Hannover, Junkersstr. 13, 30179 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden einzA gmbh & co. kg am 04.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Eckstein Farben Holding GmbH & Co. KG, Hannover, Junkersstr. 13, 30179 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2012 mit der einzA gmbh & co. kg mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 25892) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.