Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
08.04.2024
Sleegers |
HRB 11942: Edler von F. Herrenmoden GmbH, Mönchengladbach, Hindenburgstraße 300-302, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Frentzen, Arnd, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 11942: Edler von F. Herrenmoden GmbH, Mönchengladbach, Neuhofstraße 40, 41061 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 300-302, 41061 Mönchengladbach.
HRB 11942: Edler von F. Herrenmoden GmbH, Mönchengladbach, Neuhofstraße 40, 41061 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogt, Alexander, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
Edler von F. Herrenmoden GmbH, Mönchengladbach (Neuhofstraße 40, 41061 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2006. Gegenstand: der Handel mit Erzeugnissen der Bekleidungs- und der Textilindustrie sowie Modeaccessoires unter der Bezeichnung Edler von F. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, dem einzelnen für bestimmte Geschäfte die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf, und zwar auch unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Geschäftsführer: Frentzen, Arnd, Viersen, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Alexander, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.