Edmund Werling Verwaltungs-GmbH, Hatzenbühl (Im Gereut 29, 76770 Hatzenbühl)Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Edmund Werling Verwaltungs-GmbH, Hatzenbühl (Im Gereut 29, 76770 Hatzenbühl). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Edmund Werling Verwaltungs-GmbH, Hatzenbühl (Im Gereut 29, 76770 Hatzenbühl). Geändert, von Amts wegen gemäß § 384 FamFG eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen gemäß § 384 FamFG eingetragen, nun: Liquidator: Werling, Edmund, Hatzenbühl, * ‒.‒.‒‒; Werling, Marco, Rheinzabern, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN 96/11) vom 16.12.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Edmund Werling Verwaltungs-GmbH, Hatzenbühl (Beethovenstraße 6, 76770 Hatzenbühl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2008. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu errichtenden Edmund Werling GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Werling, Edmund, Hatzenbühl, * ‒.‒.‒‒; Werling, Marco, Rheinzabern, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.