Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom
31.07.2025 (Az. IN 301/25) ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. |
a)
01.09.2025
Czernek |
HRB 16349: Eismania GmbH, Fürth, Schwabacher Straße 6, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: D`Aprile, Luigi, Fürth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16349: Eismania GmbH, Fürth, Maistr. 13, 90762 Fürth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schwabacher Straße 6, 90762 Fürth.
HRB 16349: Eismania GmbH, Fürth, Maistr. 13, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Trinca, Serena, Fürth, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Ricciardelli, Marianella, Fürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16349: Eismania GmbH, Fürth, Maistr. 13, 90762 Fürth. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Ausgliederung wurde am 01.09.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10908). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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