Elektro Rauchheld GmbH, Lennestadt inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Elektro Rauchheld GmbH
Am Krähenberg 30
57368 Lennestadt
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 6172
Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: im Vollprofil enthalten
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: im Vollprofil enthalten
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Elektro Rauchheld GmbH aus Lennestadt ist im Register unter der Nummer HRB 6172 im Amtsgericht Siegen verzeichnet.
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Registermeldungen
1Elektro Rauchheld GmbH, Lennestadt-Bilstein, Am Krähenberg 30, 57368 Lennestadt.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. Dezember 2008 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt und der Gesellschaftsvertrag in § 3 und § 8 geändert worden. Ergänzend eingetragen: Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Krähenberg 30, 57368 Lennestadt. 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30. Dezember 2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma elektro rauchheld, Inhaber Dieter Rauchheld e.K. mit Sitz in Lennestadt (Amtsgericht Siegen HR A) weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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