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c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des
Wohlfahrtswesens sowie der
Berufsbildung. Gegenstand und Zweck der
Gesellschaft ist ferner die Verwirklichung
der Aufgaben der Caritas als Lebens- und
Wesensäußerung der Katholischen Kirche
durch den Betrieb von katholischen
Krankenhäusern, medizinischen
Versorgungszentren und sonstigen Pflege-
und Betreuungseinrichtungen,
insbesondere der Betrieb des Elisabeth-
Krankenhauses in Essen.
(2) Krankenhäuser der Gesellschaft dienen
der stationären und ambulanten
Untersuchung und Behandlung sowie der
Pflege, Versorgung und seelsorglichen
Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen,
außerdem den Aufgaben, die sich aus der
Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie
aus der Trägerschaft von
Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in
Übereinstimmung mit der vom Bischof von
Essen erlassenen Grundordnung für
katholische Krankenhäuser in Nordrhein-
Westfalen in der jeweils gültigen Fassung
betrieben.
(3) Die Pflege- und
Betreuungseinrichtungen dienen der
Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung
und seelsorglichen Begleitung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie
der Trägerschaft von Ausbildungsstätten.
(4) Der Satzungszweck wird ferner
verwirklicht insbesondere durch
- die Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO, vor allem an die
Gesellschaften des Contilia-Verbunds. Dies
erfolgt durch Verbringungs- und
Transportleistungen, konzerninterne
Arbeitnehmerüberlassung (Pflegepool),
Personalbereitstellungen,
Materialweitergaben,
Medizinprodukteaufbereitung,
Vermietungen, Weiterberechnung von
Sachkosten, Finanzierungsdienstleistungen
und pauschale
Verwaltungsdienstleistungen. In Anspruch
genommen werden von Unternehmen des
Contilia-Verbunds Verwaltungs- und
Servicedienstleistungen sowie
Personalgestellungen und Anmietungen
aller Art,
- die Einbeziehung von
Kooperationsleistungen von anderen
steuerbegünstigten Körperschaften im
Sinne von § 57 Abs. 3 AO in Form von
Verwaltungs- und Servicedienstleistungen
sowie Personalgestellungen und
Anmietungen aller Art,
- das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an steuergünstigen
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57
Abs. 4 AO.
(5) Die Gesellschaft ist Mitglied des
Caritasverbandes für das Bistum Essen e.
V. Die Grundordnung des kirchlichen
Dienstes im Rahmen kirchlicher
Arbeitsverhältnisse, die Ordnung zur
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an
Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen sowie das
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
(KDG) nebst den dazu jeweils ergangenen
Ausführungsbestimmungen finden in ihrer
jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des
Bistums Essen veröffentlichten Fassung
Anwendung. Ebenfalls zur Anwendung
kommen die Leitlinien des Deutschen
Caritasverbandes für den Umgang mit
sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
durch Beschäftigte in den Diensten und
Einrichtungen seiner Gliederungen und
Mitgliedsorganisationen.
(6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im
Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
juristische Personen des öffentlichen
Rechts tätig werden.
(7) Die Gesellschaft kann auch als
Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne
von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel
für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
beschaffen. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich des Nachweises der
Steuerbegünstigung gemäß § 58 a AO.
(8) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
eingehen, die zur Erreichung oder
Förderung des Gesellschaftszweckes
dienlich sind, insbesondere ist sie
berechtigt, sich an Gesellschaften mit
einem vergleichbaren Gesellschaftszweck
zu beteiligen, solche Gesellschaften zu
gründen oder zu erwerben |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.11.2025
beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den
Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) sowie in § 3 (Steuerbegünstigte
Zwecke) und § 14 (Auflösung der Gesellschaft) zu ändern. |
a)
18.12.2025
Lindenau |
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Prokura erloschen:
Dr. Li, Daniel Tian, Duisburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Weymann, Andreas, Mülheim an der Ruhr,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Ruffler, Tilmann Fritz, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.05.2025
Wyczisk |